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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Breisach Kultour

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Breisach Kultour angebotenen und vermittelten Veranstaltungen. Breisach Kultour ist eine Marke der Rhein Kultour & Touristik UG (Haftungsbeschränkt).

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden und entsprechende Bestätigung durch die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, normalerweise per E-Mail.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) gleichzeitig mit dem Zustandekommen des Vertrages. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung, spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
  3. Wird der Vertragspreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt, und ist er auch nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt, besteht ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung nicht mehr. Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) kann dann Ersatz für getroffene Aufwendungen verlangen.
  4. Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) weist auf den Rechnungen keine Mwst. aus, da wir im Auftrag für unsere Gästeführer vermitteln, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§19 UstG). Damit sind die Preise Nettopreise.
  5. Wenn der Kunde statt per Überweisung mit VISA, MASTERCARD oder PAYPAL zahlen möchte, sendet die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) auf Anfrage eine elektronische Rechnung zu. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Gebühr von 3 % des Rechnungsbetrages an.
  6. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen

    1. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen bei allen Stadt- und Münsterführungen sowie Themenführungen wie sie auf unserer Webseite Breisach-Kultour.com beschrieben sind.
    2. Bei Führungen für Schulklassen und Schülergruppen beträgt die maximale Gruppenstärke 25 Personen.
      Führungen im Münster können von Breisach Kultour nicht garantiert werden, da das Münster ein Gotteshaus ist und kurzfristig angesetzte Gottesdienste, Konzerte und Ähnliches in jedem Fall Vorrang vor
    3. Führungen haben. In einem solchen Fall bietet die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) dem Kunden folgende Lösungsvorschläge an:
      a. Es wird ein alternativer Termin vereinbart, an dem die Führung wie gebucht durchgeführt wird.
      b. Statt einer Münsterführung wird eine Stadtführung durchgeführt, bei Erstattung der Preisdifferenz
      c. Der Kunde kann den Vertrag kündigen und erhält den Veranstaltungspreis zurück.
    4. Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) behält sich vor, für die zeitaufwendige Ausarbeitung von Programmen für Ausflüge eine Gebühr von € 25,- zu berechnen, die mit dem Gesamtpreis verrechnet wird, wenn es zur Buchung kommt. Kommt keine Buchung zustande, wird diese Gebühr bei entsprechender Rechnungsstellung fällig.
    5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung seitens der Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt), Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rhein Kultour &Touristik UG(Haftungsbeschränkt).
    6. Zusätzliche Leistungen von Drittanbietern können hinzugebucht werden; dabei werden die Auslagen und unsere Gebühr (€25,- pro gebuchter Leistung) vor Veranstaltungsbeginn fällig.

     

    § 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden (gilt nicht für öffentliche Führungen)

    1. Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung, auch per Email, vom Vertrag zurücktreten.
    2. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei der Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) eingeht.
    3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dazu zählen insbesondere die Honorare der Gästeführer, Bereitstellung von Leistungen durch Drittanbieter sowie die geleistete Arbeitszeit. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Danach beträgt der im Falle des Rücktritts zu zahlende Ersatzanspruch:
      • bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
      • ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
    4. Wird die Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung oder Kündigung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwerts.

    § 6 Rücktritt und Kündigung durch die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt)

    Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen, wenn Gründe vorliegen, die einen solchen Rücktritt bzw. eine solche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:

    1. Der Kunde stört die Veranstaltung ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch den Gästeführer/Reiseleiter in einem Maße, dass dem Gästeführer/Reiseleiter die weitere Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
    2. Der Kunde erscheint unangekündigt mit mehr Personen als der in diesen AGB definierten jeweiligen maximalen Gruppenstärke. Der Gästeführer/Reiseleiter hat das Recht, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Fremdleistungen.
    3. Der Kunde erscheint mehr als 45 Minuten später als vereinbart zur Veranstaltung.
    4. Die Veranstaltung wird infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4 vor. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.
    5. Unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) nicht zu verantworten hat, die aber die konkrete objektive Leistung betrifft. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.

    § 7 Haftung für Mängel und Schäden

    1. Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) erbringt Dienstleistungen im Bereich kultureller Unterhaltung. Dementsprechend haftet sie für die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges, jedoch beschränkt auf damit typischerweise einhergehende Schäden.
    2. Für Schadensersatzansprüche ist die Haftung der Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) sowie der Gästeführer auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 8 Ausschluss von Ansprüchen

    Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung in Textform bei der Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) geltend gemacht werden.

    § 9 Bild- und Tonaufnahmen

    Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Gästeführern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) bzw. des jeweiligen Gästeführers auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

    § 10 Datenschutz

    Die Rhein Kultour &Touristik UG (Haftungsbeschränkt) erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.

    § 11 Gerichtsstand

    1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Breisach am Rhein.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.